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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: Juni 2026

Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch GymDocu im Auftrag des Studio-Betreibers. Durch Registrierung und Zustimmung im Anmeldeformular kommt dieser Vertrag elektronisch zustande und wird mit Datum und IP-Adresse dokumentiert.

§ 1 Vertragsparteien

Auftraggeber (Verantwortlicher) Der registrierte Studio-Betreiber, dessen Kontaktdaten bei der Registrierung angegeben wurden.
Auftragnehmer (Verarbeiter) Ronny Hartmann
Bornsche Straße 81
39340 Haldensleben
kontakt@gymdocu.com

§ 2 Gegenstand und Dauer

Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist der Betrieb der GymDocu-Plattform zur digitalen Dokumentation von Fitnessstudio-Abläufen, einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Dokumentation (Verbandbuch). Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrages.

§ 3 Art der Verarbeitung und Kategorien personenbezogener Daten

Im Rahmen der Plattformnutzung werden folgende Daten verarbeitet:

Betroffene Personen: Mitarbeiter des Studio-Betreibers, gelegentlich Kunden bzw. Besucher des Studios sowie Personen, die im Studio Erste Hilfe erhalten haben.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO): Die im Verbandbuch dokumentierten Gesundheitsdaten zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Ihre Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung der gesetzlichen Erste-Hilfe-Dokumentationspflicht (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1) und stützt sich auf Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO i. V. m. den einschlägigen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften. Diese Daten unterliegen besonderen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen (siehe § 5) sowie einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren (siehe § 9).

§ 4 Pflichten des Auftragnehmers

GymDocu verpflichtet sich:

Nachweis und Überprüfung (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)

GymDocu stellt dem Auftraggeber alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO genannten Pflichten erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen – einschließlich Inspektionen –, die der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Prüfer durchführt. In der Regel erfolgt der Nachweis durch geeignete Dokumentation (z. B. das TOM-Verzeichnis nach § 5, Berichte oder Bestätigungen). Eine Vor-Ort-Prüfung ist möglich, sofern konkrete Anhaltspunkte dies erfordern; sie wird mit angemessener Vorankündigung (in der Regel zwei Wochen) während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufs durchgeführt. Die Vertraulichkeit der Daten anderer Studios bleibt dabei jederzeit gewahrt.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

§ 6 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

GymDocu setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein:

Der Auftraggeber erteilt seine allgemeine Genehmigung zum Einsatz der vorstehend genannten Unterauftragsverarbeiter. GymDocu informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines weiteren Unterauftragsverarbeiters vorab in Textform – in der Regel mindestens zwei Wochen im Voraus. Der Auftraggeber kann einer solchen Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Lässt sich kein Einvernehmen erzielen, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. GymDocu verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf Datenschutzpflichten, die den in diesem Vertrag vereinbarten gleichwertig sind (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

Der Studio-Betreiber verpflichtet sich:

§ 8 Betroffenenrechte

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Löschung, Berichtigung). GymDocu unterstützt dabei soweit technisch möglich.

§ 9 Kündigung und Datenlöschung

Nach Kündigung des Vertrages werden alle Daten des Studios innerhalb von 90 Tagen unwiderruflich gelöscht. Vor der Löschung erhält der Auftraggeber eine letzte Datensicherung per E-Mail.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt. Insbesondere werden Verbandbuch-Einträge (Erste-Hilfe-Dokumentation) entsprechend der gesetzlichen Frist von fünf Jahren aufbewahrt und erst nach deren Ablauf gelöscht; bis dahin werden sie zugriffsbeschränkt und ausschließlich zu Nachweiszwecken vorgehalten.

§ 10 Haftung

Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sowie Art. 82 DSGVO. GymDocu haftet nicht für Datenschutzverstöße, die durch unsachgemäße Nutzung durch den Auftraggeber verursacht werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Haldensleben. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.