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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: Juni 2026
Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch GymDocu im Auftrag
des Studio-Betreibers. Durch Registrierung und Zustimmung im Anmeldeformular kommt dieser
Vertrag elektronisch zustande und wird mit Datum und IP-Adresse dokumentiert.
§ 1 Vertragsparteien
Auftraggeber (Verantwortlicher)
Der registrierte Studio-Betreiber, dessen Kontaktdaten bei der Registrierung
angegeben wurden.
Auftragnehmer (Verarbeiter)
Ronny Hartmann
Bornsche Straße 81
39340 Haldensleben
kontakt@gymdocu.com
§ 2 Gegenstand und Dauer
Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist der Betrieb der GymDocu-Plattform zur digitalen
Dokumentation von Fitnessstudio-Abläufen, einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen
Erste-Hilfe-Dokumentation (Verbandbuch). Die Dauer entspricht der Laufzeit des
Nutzungsvertrages.
§ 3 Art der Verarbeitung und Kategorien personenbezogener Daten
Im Rahmen der Plattformnutzung werden folgende Daten verarbeitet:
- Namen und digitale Unterschriften von Mitarbeitern
- Arbeitszeiten und Pausenzeiten von Mitarbeitern
- Protokolle über Gerätenutzung und -prüfungen
- Belehrungsnachweise mit Unterschrift, Datum und IP-Adresse
- Gesundheitsdaten aus dem Verbandbuch (Erste-Hilfe-Dokumentation): Art, Hergang und Zeitpunkt von Verletzungen, durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie Angaben zur verletzten und zur erstversorgenden Person
- Namen und Mitgliedsnummern von Kunden (bei Fundsachen-Abholung)
- Namen von Dienstleistern und Besuchszeiten
Betroffene Personen: Mitarbeiter des Studio-Betreibers, gelegentlich Kunden bzw. Besucher
des Studios sowie Personen, die im Studio Erste Hilfe erhalten haben.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO):
Die im Verbandbuch dokumentierten Gesundheitsdaten zählen zu den besonderen Kategorien
personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Ihre Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung der
gesetzlichen Erste-Hilfe-Dokumentationspflicht (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1) und stützt
sich auf Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO i. V. m. den einschlägigen arbeits- und
sozialrechtlichen Vorschriften. Diese Daten unterliegen besonderen technischen und
organisatorischen Schutzmaßnahmen (siehe § 5) sowie einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
von fünf Jahren (siehe § 9).
§ 4 Pflichten des Auftragnehmers
GymDocu verpflichtet sich:
- Daten ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten
- Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten
- Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO umzusetzen
- Keine Weitergabe der Daten an Dritte ohne Weisung des Auftraggebers
- Den Auftraggeber unverzüglich über Datenschutzverletzungen zu informieren
- Nach Vertragsende alle Daten zu löschen oder zurückzugeben
Nachweis und Überprüfung (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)
GymDocu stellt dem Auftraggeber alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der
Einhaltung der in Art. 28 DSGVO genannten Pflichten erforderlich sind, und ermöglicht
Überprüfungen – einschließlich Inspektionen –, die der Auftraggeber oder ein von ihm
beauftragter Prüfer durchführt. In der Regel erfolgt der Nachweis durch geeignete
Dokumentation (z. B. das TOM-Verzeichnis nach § 5, Berichte oder Bestätigungen). Eine
Vor-Ort-Prüfung ist möglich, sofern konkrete Anhaltspunkte dies erfordern; sie wird mit
angemessener Vorankündigung (in der Regel zwei Wochen) während der üblichen Geschäftszeiten
und ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufs durchgeführt. Die Vertraulichkeit der Daten
anderer Studios bleibt dabei jederzeit gewahrt.
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Verschlüsselte Übertragung via HTTPS/TLS
- Passwort-Hashing mit bcrypt (Sicherheitsfaktor 12)
- Datenisolierung: Jedes Studio hat eine eigene, isolierte Datenbank
- Zugangskontrolle: Passwortschutz mit Zwei-Faktor-Authentifizierung (Admin) sowie persönlicher PIN (Tablet)
- Gesonderter Schutz der Verbandbuch-Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO): manipulationsgeschützte, fortlaufend verkettete Protokollierung sowie auf den Admin-Bereich beschränkter Zugriff
- Regelmäßige Datensicherungen
- Server in der EU (IONOS, Deutschland)
§ 6 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
GymDocu setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein:
- IONOS SE (Hosting) – Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland
- IONOS SE (E-Mail-Versand) – Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland
Der Auftraggeber erteilt seine allgemeine Genehmigung zum Einsatz der vorstehend genannten
Unterauftragsverarbeiter. GymDocu informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte
Hinzuziehung oder Ersetzung eines weiteren Unterauftragsverarbeiters vorab in Textform – in
der Regel mindestens zwei Wochen im Voraus. Der Auftraggeber kann einer solchen Änderung
innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Lässt sich
kein Einvernehmen erzielen, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. GymDocu
verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf Datenschutzpflichten, die den in
diesem Vertrag vereinbarten gleichwertig sind (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
Der Studio-Betreiber verpflichtet sich:
- Mitarbeiter gemäß Art. 13 DSGVO über die Datenverarbeitung zu informieren
- Nur rechtmäßig erhobene Daten in GymDocu einzugeben
- Zugangsdaten vertraulich zu behandeln
- GymDocu unverzüglich über Datenschutzvorfälle zu informieren
§ 8 Betroffenenrechte
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen
(Auskunft, Löschung, Berichtigung). GymDocu unterstützt dabei soweit technisch möglich.
§ 9 Kündigung und Datenlöschung
Nach Kündigung des Vertrages werden alle Daten des Studios innerhalb von 90 Tagen
unwiderruflich gelöscht. Vor der Löschung erhält der Auftraggeber eine letzte
Datensicherung per E-Mail.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt. Insbesondere werden
Verbandbuch-Einträge (Erste-Hilfe-Dokumentation) entsprechend der gesetzlichen Frist von
fünf Jahren aufbewahrt und erst nach deren Ablauf gelöscht; bis dahin werden sie
zugriffsbeschränkt und ausschließlich zu Nachweiszwecken vorgehalten.
§ 10 Haftung
Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sowie Art. 82 DSGVO.
GymDocu haftet nicht für Datenschutzverstöße, die durch unsachgemäße Nutzung durch den
Auftraggeber verursacht werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Haldensleben. Sollten einzelne Bestimmungen
unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.